AVNOJ-Beschlüsse

Als AVNOJ-Beschlüsse [1] (korrekter: Beschlüsse des AVNOJ-Präsidiums) werden eine Reihe von Verfügungen, Erlassen und Bescheiden bezeichnet, welche die zukünftige staatliche Organisation Jugoslawiens nach Ende der Besatzung durch das Deutsche Reich und dessen Verbündete (Italien, Ungarn, Bulgarien) im Zweiten Weltkrieg betreffen.

Benannt wurden sie nach dem Antifaschistischen Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens (serbokroatisch Antifašisticko v(ij)ece narodnog oslobodenja Jugoslavije, abgekürzt AVNOJ).

Zur Erinnerung an dessen zweite Tagung Ende November 1943 in Jajce wurde später der 29. November als Staatsfeiertag begangen.

Der AVNOJ war am 26. November 1942 in Bihać als Führungsgremium der am Befreiungskampf gegen die Besatzer Beteiligten (wie den jugoslawischen Partisanen und der Nationalen Befreiungsarmee) gegründet worden. Als AVNOJ-Beschlüsse werden meist mehrere nacheinander von diesem Rat bzw. dessen Präsidium gefasste Beschlüsse und davon abgeleitete Gesetze bezeichnet.

Es gibt mehrere Beschlüsse:

  • Beschlüsse vom November 1943
  • Beschlüsse vom November 1944
  • Die sogenannte „Verfügung von Jajce“
  • Gesetze ab 1945

AVNOJ-Beschlüsse bezüglich der deutschen Minderheit

Der AVNOJ-Erlass vom 21. November 1944 über die Enteignung und anschließende Konfiszierung des gesamten deutschen Staats- und Privatvermögens, welcher sich in der späteren gesetzlichen Fassung auch auf die Aberkennung der Bürgerrechte von Personen deutscher Abstammung bezog, durch welchen am Tage des Inkrafttretens in das Eigentum des Staates übergehen:

  • 1. Sämtliches Vermögen des Deutschen Reiches und seiner Staatsbürger, das sich auf dem Territorium von Jugoslawien befindet.
  • 2. Sämtliches Vermögen von Personen deutscher Volkszugehörigkeit außer dem derjenigen Deutschen, die in den Reihen der Nationalen Befreiungsarmee und der Partisaneneinheiten Jugoslawiens gekämpft haben oder Staatsbürger neutraler Staaten sind und sich während der Okkupation nicht feindlich verhielten.
  • 3. Sämtliches Vermögen von Kriegsverbrechern und ihren Helfershelfern ohne Rücksicht auf ihre Staatsbürgerschaft und das Vermögen einer jeden Person, die durch Urteil der Zivil- und Militärgerichte zum Vermögensverlust zugunsten des Staates verurteilt wurde.

Dies wurde dann vom AVNOJ per Gesetz vom 8. Juni 1945 wie folgt interpretiert:

  • 1. Vom Beschluss des Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens vom 21. November 1944 werden jene jugoslawischen Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit betroffen, die sich während der Okkupation als Deutsche erklärt oder als solche gegolten haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie vor dem Krieg als solche aufgetreten sind oder als assimilierte Kroaten, Slowenen oder Serben gegolten haben.
  • 2. Nicht entzogen werden die Bürgerrechte und das Vermögen jener jugoslawischen Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit, deutscher Abstammung oder mit deutschen Familiennamens:
    • a. welche als Partisanen und Soldaten am nationalen Befreiungskampf teilgenommen hatten oder in der nationalen Befreiungsbewegung aktiv tätig waren;
    • b. welche vor dem Kriege als Kroaten, Slowenen und Serben assimiliert waren und während des Krieges weder dem Kulturbund beigetreten noch als Angehörige der deutschen Volksgruppe aufgetreten sind;
    • c. die es während der Okkupation abgelehnt haben, sich auf Verlangen der Besatzungs- oder Quislingbehörden als Angehörige der deutschen Volksgruppe zu erklären;
    • d. welche (sei es Mann oder Frau) trotz ihrer deutschen Volkszugehörigkeit eine Mischehe mit Personen einer der jugoslawischen Nationalitäten oder mit Personen jüdischer, slowakischer, ukrainischer, madjarischer, rumänischer oder einer sonstigen anerkannten Nationalität geschlossen haben.
  • 3. Den Schutz des vorangegangenen Artikels, Punkte a), b), c) und d), genießen jene Personen nicht, welche sich während der Okkupation durch ihr Verhalten gegen den Befreiungskampf der jugoslawischen Völker vergangen haben und Helfer des Okkupanten waren.

Zwei Links führen zu zwei Broschüren über die AVNOJ-Beschlüsse (auf der Homepage der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Österreich – DAG)  [2]

AVNOJ-Broschüre auf Deutsch

AVNOJ-Broschüre auf Englisch

Quellen:

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/AVNOJ-Beschl%C3%BCsse

[2] http://www.donauschwaben.at/avnoj-gesetze.html